Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Verkaufs- (Lieferungs- und Zahlungs-) Bedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Verträge und gelten für alle Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich von den Vertragsparteien etwas anderes vereinbart wurde. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers widersprechen wir; diese haben keine Gültigkeit.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Für die zum Angebot gehörenden Unterlagen (wie Zeichnungen, Zertifikate, Schaltpläne etc.) behalten wir uns Eigentums- bzw. Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unser Einverständnis zugänglich gemacht werden. Wir sind berechtigt, zum Angebot erstellte Muster oder Prototypen zu unseren Gestehungskosten zu berechnen.
3. Auftragsbestätigung
Jeder erteilte Auftrag gilt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder bei möglicher unmittelbarer Versendung der Ware als angenommen.
4. Preise
Der Mindestauftragswert beträgt EURO 20,- zzgl. Umsatzsteuer. Ist dieser Betrag nicht erreicht, sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag in Höhe des Betrags zu berechnen, um den der Mindestauftragswert unterschritten ist.
Sämtliche Preise unserer Listen sind netto ohne Umsatzsteuer sowie als freibleibend anzusehen. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, falls sich die Gestehungskosten ändern. Die gesetzliche Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe muss den Preisen hinzugerechnet werden.
5. Lieferung
a) Die Lieferzeit ist annähernd und unverbindlich. Sie beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche für verzögerte Lieferung sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt bzw. betriebliche Störungen berechtigen uns, die genannte Lieferzeit entsprechend zu verlängern. Eine Lieferungsverzögerung ermächtigt den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
b) Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% vor.
c) Die Lieferungen erfolgen ab Werk, ausschließlich Verpackung. Das Transportrisiko geht stets zu Lasten des Bestellers. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers.
6. Verpackung
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen.
7. Zahlung
a) Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar.
b) Zahlungen durch Scheck oder Wechsel bedürfen unserer Zustimmung, wobei Diskont und Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen.
c) Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Wir behalten uns das Recht vor, für verspätete Zahlungen Verzugszinsen in der Höhe der derzeitigen Bankzinsen für ungedeckte Kredite nebst Spesen in Anrechnung zu bringen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung an uns erfüllt sind, d.h. alle Rechnungen, auch ein etwaiger Kontokorrentsaldo beglichen sowie die Barmittel für Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsversprechen eingegangen sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung des Eigentumsanspruchs gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Besteller darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern oder verarbeiten, vorausgesetzt, dass der Besteller an uns nicht in Verzug ist. Für den Fall, dass der Eigentumsvorbehalt an den Waren aus diesen Gründen erlöschen sollte, ist vereinbart, dass anstelle des Eigentumsvorbehaltes an der gelieferten Ware die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware tritt. Die Forderungen, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Wir sind berechtigt, die Abtretung offen zu legen.
9. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Empfang der Ware zu rügen. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern
a) es sich nicht um eine erhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der gelieferten Ware handelt;
b) der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt ist;
c) die Mängel auf unsorgfältige Behandlung, Fahrlässigkeit oder Unfall seitens des Bestellers zurückzuführen sind.
Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware kommen wir für Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl auf. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Bei erfolgloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften gelten unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Für diese Gewährleistungsansprüche gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigen Verschweigen des Mangels und bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Ware, für die der Verkäufer Ersatz geliefert hat, geht in sein Eigentum über.
10. Garantie
Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer der Ware abgeben. Soweit Hersteller der von uns benutzten Komponenten Garantien versprechen, so haften wir nicht für die Garantie, sondern allenfalls der jeweilige Hersteller. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel der Artikel oder die direkt oder indirekt auf die Verwendung derselben zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung, sofern uns nicht Vorsatz, arglistiges Verschweigen oder die Nichteinhaltung einer Beschaffenheits-garantie zur Last fällt.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile sowie Gerichtsstand ist unser Firmensitz Remscheid.